GGA-Nordenstadt e.V.
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Ziel der GGA

Die Großgemeinschafts- Antennenanlage Wiesbaden Nordenstadt „ An der Horchheimer Wiese“ (im Folgenden GGA genannt) verfolgt das Ziel, den Bewohnern dieses Gebietes die Nutzung der Gemeinschaftsantennenanlage zu ermöglichen und diese auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Das erfolgt gemäß der Gemeindeauflage durch die damalige Gemeinde Nordenstadt, den Grundstückskaufverträgen und den Errichtungs- und Wartungsverträgen mit der Firma Kathrein.

 

Dieser Zweck soll u.a. durch die Betreibung, Unterhaltung und den technischen Ausbau der Gemeinschaftsantennenanlage erreicht werden.

 

Die GGA verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Es wird daher auch kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten.

 

Die im folgenden Kapitel erwähnten Unterlagen sind als Kopie beim Vorstand vorhanden und können bei Bedarf eingesehen werden..

 

Rechtliche Grundlage der GGA:

Beginnend im Jahre 1970, im Wohngebiet rund um den Hessenring, wurden bei Kauf des Grundstücks für eine Wohnanlage bzw. eines Einfamilienhauses alle Anschlussnehmer verpflichtet, für sich und seine Rechtsnachfolger, unwiderruflich und unentgeltlich den Einbau der Anschlussstelle auf seinem Grundstück zu ermöglichen.

 

In der Urkundenrolle 597/1971 ist in §9 als Gemeindeauflage durch die Gemeinde Nordenstadt erklärt worden, dass keine eigenen Antennen errichtet werden dürfen

  • Urkundenrolle 597/1971, 09.11.1971

 

Die Firma Kathrein ist auf Basis des Erschließungsvertrags zwischen der damaligen Deutschen Bauland- und Kreditgesellschaft und der damals selbstständigen Gemeinde Nordenstadt mit der Errichtung der Anlage beauftragt worden

  • Schreiben der deutschen Stadtentwicklungsgesellschaft, 07.12.1992

 

Alle Grundstückseigentümer sind von Fa. Kathrein verpflichtet worden, die Arbeiten der Fa. Kathrein zu genehmigen

  • Einrichtungs- und Wartungsvertrag Fa. Kathrein, 18.04.1972

 

Die Errichtung der Kopfstation im Habichtweg ist in einem Gestattungsvertrag festgehalten und durch folgende Grunddienstbarkeit gesichert

  • Grunddienstbarkeit GGA auf Gebäude Habichtweg, 27.02.1975
  • Gestattungsvertrag Antenne und Schaltschrank für die Kopfstation
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