GGA-Nordenstadt e.V.
GGA-Nordenstadt e.V.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  • 1. Vorsitzender

Franz Spiegel, Hessenring 32

  • 2. Vorsitzender

Wolfgang Niebling, Lessingweg 39

 

Die Aufgabe des Vorstands ist die Funktionsfähigkeit der GGA von der Kopfstation bis zum Einspeisepunkt in den einzelnen Häusern sicherzustellen.

 

Der Vorstand der GGA führt die laufenden Geschäfte der GGA im Zusammenwirken mit den weiteren Mitgliedern des Vereins. Beschlüsse der Vollversammlung sind im Rahmen des geltenden Rechts und der finanziellen Möglichkeiten auszuführen.

 

Der Vorstand ist berechtigt, die GGA gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten soweit dies bei einem Verein möglich ist. Die Haftung ist jedoch auf das GGA-Vermögen beschränkt. Die GGA hat daher bei der Begründung rechtlicher Verpflichtungen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die GGA nur mit dem GGA Vermögen haftet.

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