GGA-Nordenstadt e.V.
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SEPA

SEPA ist der aus 34 Staaten bestehende Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum „Single Euro Payments Area“.
Dazu gehören die 28 EU-Staaten sowie Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco und San Marino dazu (Stand 2014).

 

Mit SEPA werden auch die neuen Begriffe IBAN, BIC, GID und Mandatsreferenz eingeführt.

IBAN und BIC

Mit SEPA ändern sich die Bankverbindungsdaten, indem Bankleitzahl und Kontonummer durch eine IBAN und eine BIC ersetzt werden. Die BIC ist eigentlich nicht notwendig, da die in der BIC angegebene Bankleitzahl  bereits in der IBAN enthalten ist.

Inland:

bei inländischen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften reicht die Angabe der IBAN ohne Angabe der BIC.

 

europäisches Ausland:

für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften ins europäische Ausland ist bis zum 1. Februar 2016 neben der IBAN auch die internationale Bankleitzahl BIC erforderlich. Ab diesem Zeitpunkt wird dann nur noch die IBAN benötigt.


IBAN

Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden zu einer internationalen Kontonummer zusammen gefasst, die sogenannte IBAN (englisch: International Bank Account Number).

Das Ziel der Umstellung ist eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs.


In Deutschland hat jede IBAN immer 22 Stellen von links nach rechts:

  • DE (ISO-Ländercode für Deutschland)
  • zwei Prüfziffern
  • die bisherige Bankleitzahl (8 Stellen)
  • die bisherige Kontonummer (10 Stellen, vorn mit Nullen aufgefüllt).

Zur Übersichtlichkeit sollte die IBAN im Papierformat in 4er-Blöcken dargestellt werden.


BIC

Beim BIC (Bank Identifier Code) handelt es sich um eine von der SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) festgelegte international gültige Bankleitzahl.

Sie wird manchmal auch als SWIFT-Code bezeichnet.

 

Die BIC kann 8 stellig oder 11 stellig sein. Die letzten 3 optionalen Stellen (Branch-Code) sind die Kennzeichnung  der Filiale oder Abteilung. Ein 8-stelliger BIC kann um „XXX“ auf einen 11-stelligen ergänzt werden, entsprechend kann „XXX“ auch weggelassen werden, andere Kennzeichen nicht. Der Branch-Code darf nicht mit „X“ anfangen, es sei denn, es ist „XXX“.

GID und Mandatsreferenz

Um das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen zu können, benötigt der Ersteller der Lastschrift (Zahlungsempfänger, also die GGA) eine Gläubiger-Identifikationsnummer GID und für jeden Kunden eine individuelle Mandatsreferenz.

 

Die GID und die Mandatsreferenz müssen bei jeder SEPA-Lastschrift angegeben werden und ermöglichen die eindeutige Identifizierung der Lastschrift.

Erläuterung zu der GID

Hierbei handelt es sich um eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die EU-weit gültig ist und den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher identifiziert. Sie dient in unserem Fall als Identifikation der GGA.

 

Die GID muss bei der Deutschen Bundesbank über das Internet beantragt werden und wird nach Prüfung des Antrags von der Deutschen Bundesbank vergeben.

 

In Deutschland hat jede GID immer 18 Stellen von links nach rechts:

  • DE (ISO-Ländercode für Deutschland)
  • zwei Prüfziffern
  • Geschäftsbereichskennung, vom Inhaber der GID beliebig gestaltbar (3 Stellen)
  • nationales Identifikationsmerkmal für den Lastschriftgläubiger (11 Stellen).

Erläuterung zu der Mandatsreferenz

Die Mandatsreferenz wird vom Ersteller der Lastschrift (also der GGA) für jeden einzelnen Kunden (Mandat) nach einem eigenen Kriterium erzeugt und identifiziert somit den Kunden und die Zahlung über eine individuelle Kennung.

 

Die Mandatsreferenz darf einen beliebigen Inhalt mit einer maximalen Länge von 35 alphanumerischen Zeichen haben.

 

es sind folgende Zeichen erlaubt
        Ziffern: 0 … 9
        Buchstaben: A … Z und a … z
        Sonderzeichen: ' , . : + - / ( ) ?

 

Achtung: nicht erlaubt sind
       Leerzeichen
       Umlaute ä, ö, ü, ß  
       Unterstrich _

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